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VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; Suizidgefahr; entgegenstehende Räumungsverpflichtung durch Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141
Es ist dabei hervorzuheben, dass das menschliche Leben innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert darstellt; es ist die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte (BVerfG vom 25.02.1975 BVerfGE 39, 1, 42). - VGH Bayern, 21.04.1998 - 4 ZS 98.1164
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983, BayVBI 1984, 116; Urteil vom 14.8,1990, BayVBI 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997, Az. 4 CE 97, 18; Beschluss vom 21.4.1998, Az. 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9,1998, Az. 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines von der Obdachlosigkeit Bedrohten in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrechts des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum in Betracht. - VGH Bayern, 25.09.1998 - 4 CS 98.2581
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983, BayVBI 1984, 116; Urteil vom 14.8,1990, BayVBI 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997, Az. 4 CE 97, 18; Beschluss vom 21.4.1998, Az. 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9,1998, Az. 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines von der Obdachlosigkeit Bedrohten in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrechts des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum in Betracht. - VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.121
Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; …
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141
Auf diesen Antrag hin hat die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 7. Januar 2009 die Antragstellerin sowie deren Sohn, Schwiegertochter (Antragstellerin im Verfahren Au 5 E 09.121), Sohn und Enkelsohn in das Gebäude ...-Weg ... in ... ab dem 8. Januar 2009 befristet bis zum 8. Februar 2009 wieder eingewiesen.
- VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.121
Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; …
Mit Schriftsatz vom 4. Januar 2009 beantragte die Schwiegermutter der Antragstellerin (Antragstellerin im Verfahren Au 5 E 09.141) bei der Antragsgegnerin die Wiedereinweisung in ihre Einliegerwohnung, die sich in dem von der Antragstellerin bewohnten Haus befindet.